Immobilien News: Mindestlohngesetz wirkt sich auf Wohnungswirtschaft aus

Auswirkung des Mindestlohns auf die Hausverwaltung
Knapp 70 Prozent aller Beschäftigten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Immobilienverwaltungen sind vom Mindestlohngesetz betroffen.

Das ergab eine bundesweite Umfrage unter Immobilienverwaltern. Geringfügig Beschäftigte, Minijobber und Beschäftigte aus dem Bau- und Gebäudereinigungsgewerbe sind seit 1. Januar 2015 durch die Aufzeichnungspflicht (§17 MiLoG) verpflichtet, ihre Arbeitszeit mit Beginn, Ende und Dauer täglich aufzuzeichnen. In WEG und Hausverwaltungen trifft dies vor allem Hausmeister, Gärtner und Reinigungskräfte aber auch Beschäftigte in der Verwaltung. Die praktische Umsetzung erforderte einen großen zusätzlichen Aufwand. Die Notwendigkeit der neuen Pflicht war manchen Beschäftigten nur schwer zu vermitteln. Sprachliche Barrieren, unterschiedliche Altersstrukturen und Bildungsgrade sowie die Entfernung zwischen Immobilienverwaltung und Arbeitsort führten dazu, dass Mitarbeiter häufig überfordert waren. Die Prüfung und Anpassung von Arbeitszeiten, Stundenlöhnen und Verträgen sowie die wöchentliche Dokumentation führte zu einem einmaligen Mehraufwand von durchschnittlich 25 Stunden. Weitere vier Stunden waren monatlich für die Abfrage, Erinnerung und Prüfung der Arbeitszeitnachweise erforderlich. Jedes dritte Unternehmen verzeichnete aufgrund des Mindestlohngesetzes gestiegene Lohnkosten – im Schnitt um 9,1 Prozent. Knapp zwei Drittel der Verwalter haben darauf mit Preissteigerungen reagiert, 26 Prozent haben die Mehrkosten an die WEG weitergegeben.


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