Immobilien News: Pinkeln im Stehen löst keinen Schadensersatz aus

Normalerweise ist Pinkeln im Stehen allenfalls ein lästiges Hygieneproblem.

Vor dem Landgericht Düsseldorf war es Anlass für einen unangenehmen Streit. Der Vermieter verlangte von seinem Mieter Schadensersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich durch Urinspritzer. Er hatte den Mieter zuvor allerdings nicht auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen. Das Gericht ging davon aus, dass nicht allgemein bekannt ist, dass durch Urinieren im Stehen aufgrund der unvermeidbaren Kleinstspritzer dauerhafte Schäden an einem Marmorboden im Toilettenbereich drohen. Obwohl auch der Vermieter die Wirkung von Urinspritzern nicht kennen muss, hat das Gericht entschieden, dass der Vermieters das Risiko trägt, wenn der Boden auf diese Weise beschädigt wird. Der Vermieter hätte einen Schadensersatzanspruch nur dann durchsetzen können, wenn er dem Mieter schuldhaftes Handeln nachgewiesen hätte. Für den Mieter war aber nicht erkennbar, dass durch seine Gewohnheit eine irreparable Beschädigung des Bodenbelages im Bad drohte. Das Instandhaltungsrisiko an der Mietsache trägt grundsätzlich der Vermieter. Deshalb ist es seine Aufgabe, den Mieter auf besonders empfindliche Mietgegenstände hinzuweisen. Anderenfalls hat er die damit zusammenhängenden Schäden aus eigener Tasche zu ersetzen (LG Düsseldorf, 12.11.2015, 21 S 13/15).


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