Immobilien News: Was ändert sich 2016?

Veränderungen im neuen Jahr 2016
Alte Heizungen: Ab 2016 gibt es ein Effizienz-Label mit den Energieeffizienzklassen.
  • Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, das Etikett im Rahmen der Feuerstättenschau auf den Heizkessel zu kleben. Für Verbraucher entstehen keine Kosten. Im ersten Jahr erhalten Heizungen das Label, die älter als 29 Jahre sind. Nach und nach bekommen alle Kessel ein Etikett, die älter als 15 Jahre sind.
  • Neue Lüftungsanlagen in Wohnungen erhalten ab 1. Januar 2016 ein Energieeffizienz-Label mit den Klassen A+ bis G, ausgenommen sind Abluftgeräte mit weniger als 30 Watt Leistung. Dunstabzugshauben müssen in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Neue Geräte weisen dann nur noch die Klassen A+ bis F auf.
  • Bei Wohnhaus-Neubauten sind 2016 strengere Energiespar-Vorgaben einzuhalten. Für Heizung und Warmwasser dürfen dann nur noch drei Viertel der Energiemenge benötigt werden, die bislang zulässig ist. Eine weitere Verschärfung betrifft den Wärmeschutz von Wänden und Dächern, der um 20 Prozent besser sein soll als bisher. Für bestehende Häuser gelten die Änderungen bei den Neubauten nicht.
  • Das Bauvertragsrecht soll reformiert werden und mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Käufer und Bauherrn schaffen. Unter anderem soll gesetzlich geregelt werden, welche Bauunterlagen vor Beginn der Verhandlungen vorgelegt werden müssen.
  • Förderkredite: Ab 1. April 2016 können Bauherren für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen wie bisher: Statt bei 50.000 Euro liegt die Obergrenze dann bei 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Vermieterbescheinigung wird Pflicht: Wer eine Immobilie neu vermietet, muss bereits seit dem 1 November 2015 eine Vermieterbescheinigung ausstellen. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld.
  • Die Mietpreisbremse ist in neun Bundesländern beschlossen. Brandenburg zieht ab 1. Januar 2016 in 31 Kommunen nach, Thüringen ab Jahresbeginn. In Niedersachsen soll die Mietpreisbremse ebenfalls eingeführt werden.
  • Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) werden endgültig von der IBAN abgelöst.
  • Finanzierung: Wer ein Darlehen aufnimmt, soll zukünftig besser vor Pfändungen und Zwangsvollstreckungen geschützt werden. Kann eine Bank nach Abschluss des Kredits nicht nachweisen, dass die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Kunden eingehend überprüft wurde, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, und für den Kredit darf bis zum Zeitpunkt der Kündigung nur der übliche Marktzins berechnet werden.
  • Fernsehen: Wer per Antenne fernsieht, kann sich im neuen Jahr über den verbesserten Standard DVB-T2 freuen. Für den Empfang sind neue Empfangsgeräte erforderlich. Die Zuschauer bekommen bessere Fernsehbilder und mehr Programme. Die flächendeckende Einführung beginnt erst ab März 2017 – bis dahin können die derzeitigen Ausstrahlungen empfangen werden.

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