Immobilien News: Zweckentfremdung und Ferienvermietung:

Berlins Regeln sind verfassungsgemäß

In Berlin gibt es seit Ende 2013 ein grundsätzliches Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) und der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO). Auch in Freiburg, Hamburg, Köln oder München dürfen Wohnungen nicht mehr einfach an Touristen vermietet werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Rechtsstreit jetzt entscheiden, dass die Regelungen für die Bundeshauptstadt verfassungsgemäß sind. Bis zum 30. April galt dort noch eine Übergangsregelung. Wer seitdem in Berlin eine Wohnung an Touristen vermieten will, braucht eine Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Bezirksamtes.

Noch herrscht weitgehend Unklarheit darüber, was denn eigentlich eine Zweckentfremdung ist. Laut Berliner Gesetz liegt Zweckentfremdung vor „wenn Wohnraum zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen verwendet wird (...).“

Mieter oder Wohnungseigentümer dürfen aber weiterhin kostenpflichtige Übernachtungsgelegenheiten anbieten, wenn sie ihre Wohnung zu mindestens zu 50 Prozent selbst nutzen. Wer beruflich viel unterwegs ist oder länger Urlaub macht, darf seine komplette Wohnung in Berlin nur zum ortsüblichen Mietpreis und nur an Menschen vermieten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung begründen. Das dürfte schwierig werden, denn für möblierte Wohnungen gibt es gar keinen ortsüblichen Preis. Hamburg ist da großzügiger: Die Ferienvermietung ist erlaubt, wenn der Wohnungsbesitzer die angebotene Wohnung mindestens die Hälfte des Jahres selbst bewohnt. Das klingt plausibel. Unentgeltliches Homesharing, also die gegenseitige Überlassung der Wohnung an eine Gastfamilie ist übrigens nicht vom Zweckentfremdungsverbot betroffen. Jetzt bleibt abzuwarten, ob andere Städte sich den Berliner Regelungen anschließen oder eigene schaffen.


Erfahrener Immobilienmakler für Flensburg und Region.
Als regionaler Immobilienmakler für Flensburg, Glücksburg, Harrislee, Handewitt, Raum Angeln und Umgebung haben wir uns auf die Vermittlung von Wohnimmobilien zur Eigennutzung und als Kapitalanlage spezialisiert.

Wir vermieten oder verkaufen Ihre Immobilie zum Marktpreis. Zu unserem Leistungsangebot gehört die Vermittlung von Grundstücken, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Villa, Eigentumswohnung, Immobilien mit Meerblick, Zinshäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Lassen Sie sich vom Immobilienprofi beraten, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie geht. Als erfahrener Makler in unserer Region können Sie sich zu jeder Zeit auf uns verlassen.

Ihre Direktdurchwahl für mehr Service rund um Immobilien in und um Flensburg:
Tel. 0461 / 40 30 61 – 00
Hier geht es direkt zum Kontaktformular.